- Leistung
- I. Betriebswirtschaftslehre:1. Begriff: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses.- Begriffsfassungen: (1) Mengenmäßiger Output, z.B. produzierte Stückzahl, bearbeitete Verwaltungsakte; (2) Wert des Prozessergebnisses, d.h. der bewertete mengenmäßige Output. L. ist in letzterem Sinn Gegenbegriff der ⇡ Kosten, wird aber in dieser Bedeutung zunehmend durch den Terminus ⇡ Erlös ersetzt.- 2. Arten: Von besonderer Bedeutung für die Kostenrechnung: Unterscheidung von absatzbestimmten L. (Kalkulation in der ⇡ Kostenträgerrechnung) und ⇡ innerbetrieblichen Leistungen (Kalkulation in der ⇡ Kostenstellenrechnung).- Vgl. auch ⇡ Leistungseinheit, ⇡ Leistungserfassung.II. Zivilrecht (§ 241 I BGB):I.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines ⇡ Schuldverhältnisses verpflichtet ist (z.B. ⇡ Übereignung der verkauften Sache etc.).- I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst.- Anders: Schutzpflicht.– Vgl. auch ⇡ Leistungsstörungen.III. Umsatzsteuerrecht:⇡ Lieferung, ⇡ sonstige Leistungen. Literatursuche zu "Leistung" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.